Anforderung einer Zweitschrift der COC-Papiere
Die Anforderung einer Zweitschrift der Betriebserlaugniskarte kann nur über einen autorisierten SYM-Fachhändler beantragt werden.
Die Anforderung ist nur für SYM-Fahrzeuge die über die SANYANG Deutschland GmbH in Deutschland vertrieben wurden möglich (nur Modelle ab Ende 2006).
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung kostenpflichtig ist. Über den Umfang der Kosten informiert Sie gerne Ihr autorisierter SYM-Fachhändler.
Eine Ausstellung darf nur dann erfolgen, wenn entweder die zu ersetzende Betriebserlaubniskarte mit noch lesbarer, vollständiger Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer zum Einzug beigefügt wird, oder die Bestätigung einer Kfz-Zulassungsstelle oder einer Polizeidienststelle vorliegt.
Die Bescheinigung können Sie hier downloaden. Bitte beachten Sie, dass wir nur eine Originalbescheinigung mit Dienstsiegel akzeptieren können.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.
